Unser Versprechen

Batteriespeicher für Stadtwerke, Netzbetreiber und Energieversorger

Netzengpässe und begrenzte Anschlusskapazitäten stellen die Energiebranche zunehmend vor technische, wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen. Batteriespeicher bieten eine flexible, wirtschaftliche und zukunftssichere Lösung, um bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und neue wirtschaftliche Potenziale zu erschließen.

Unsere Batteriespeicherlösungen kombinieren netzdienliche Fahrweise, kommerzielle Flexibilitätsvermarktung und flexible Netzanschlussmodelle nach § 17 Abs. 2b EnWG, ohne kostenintensiven Netzausbau.

Durch ein speziell auf den Netzanschlusspunkt zugeschnittenes und für Ihr Stromnetz designtes Betriebskonzept werden Netzengpässe vermieden und Überlastungen reduziert.

Typische Auslastung eines Verteilnetzes (HS/MS)

Etablierter projektpartner

Referenzprojekte und Erfahrung

FBS-Systems ist Marktführer bei flexiblen Netzanschlüssen nach §17 Abs. 2b EnWG

Bereits 5 verschiedene FCA´s mit Netzbetreibern unterschiedlicher Netzsituationen (Last/Einspeisegeprägt) geschlossen.

37 MW Batteriespeicher netzneutral oder netzdienlich durch eine FCA-Lösung von FBS im Bau.

Standardisierte und erprobte Vertragswerke für ein Stadtwerk und Energieversorger.

Das Referenzprojekt Balzhausen war Teil der Einspeisesteckdose der LEW Verteilnetz (LVN), einem praxisnahen Modell zur flexiblen Integration von Einspeisern, wie auch das pv magazine berichtet:

Bildquelle: StMWi / F. Wachtveitl

Flexible Netzanschlussmodelle nach § 17 Abs. 2b EnWG

Ein zentraler Hebel für die Integration von Batteriespeichern ist der flexible Netzanschluss nach § 17 Abs. 2b EnWG. Diese Anschlussmodelle ermöglichen den Betrieb von Speichern auch bei begrenzter Netzkapazität, ohne kostenintensiven Netzausbau.

Statt dauerhafter Ausbaumaßnahmen kommen:

  • temporäre Restriktionen
  • intelligente Fahrweisen
  • flexible Betriebsmodelle

zum Einsatz, angepasst an last- oder einspeisegeprägte Netzsituationen.

Für diese Situationen hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2025 Abhilfe geschaffen. Mit dem § 17 Abs. 2b EnWG gibt er Projektierern und einem Stadtwerk ein Leistungsstarkes Werkzeug zur Hand.

Wie Batteriespeicher im Netzbetrieb und in der Energieversorgung wirken

Netzengpässe reduzieren ohne Netzausbau

Ein wesentlicher Vorteil von Batteriespeichern für Netzbetreiber und einem Stadtwerk ist die Möglichkeit, bestehende Netze effizienter zu nutzen. Durch gezielte Speicherung und zeitversetzte Einspeisung werden Überlastungen vermieden, bevor sie entstehen.

Batteriespeicher ermöglichen:

  • netzdienliche Entlastung bei lokalen Engpässen
  • Zwischenspeicherung von Solar‑ und Windspitzen
  • Glättung von Lastspitzen aus Industrie und Gewerbe
  • Reduktion von Redispatch‑Maßnahmen
  • höhere Versorgungssicherheit bei geringeren Netzbetriebskosten

Co-Ownership
ein Stadtwerk & FBS-Systems als Partner

Optionale Netzdienliche Partition für lokale Engpässe (Bezug und Einspeisung) oder Zwischenspeichern eigener Solarerzeuger.

Netzneutrale und kommerziell vermarktete Partition mit attraktiven Renditen.

Wertschöpfung lokal halten. Selbstverständlich bietet FBS auch Partnerschaftsmodelle für ein Stadtwerk, Netzbetreiber oder Energieversorger an. Gerne nehmen wir aktiv die Führungsrolle als Mehrheitseigentümer ein um Prozesse schlank zu halten.

Beispiel an einem 7,5 MW-Speicher:

Auch an unterschiedlichen Kabelsystemen im Netzgebiet anschließbar.

So verbindet der Batteriespeicher Netzstabilisierung und attraktive Ertragsoptimierung in einem System.

Mögliche Eigentumsverhältnisse 7,5 MW-Speicher

Bei 4.5 MW netzneutral und 3 MW netzdienlich

Attraktive Renditen durch Partnerschaft

Der Energieversorger mietet eine optionale netzneutralen Partition als Mitgesellschafter der Batteriespeicher Zweckgesellschaft. Alternativ zum Decken von Bezugsspitzen der lokalen Industrie an.

Der Energieversorger partizipiert an attraktiven Renditen der Flexibilitätsvermarktung der netzneutralen Partition.

Illustrative Darstellung -

Auswirkung auf den Batteriespeicherbetrieb

Förderfähige Finanzierung als zusätzlicher Baustein

Für geeignete Batteriespeicherprojekte kann das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ einen attraktiven Finanzierungsbaustein darstellen. Aktuell sind Kredite von bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben und grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich. Die konkrete Förderfähigkeit, Finanzierungskonditionen und Sicherheiten sind projektspezifisch mit dem Finanzierungspartner zu prüfen.

Vom attraktiven Business Case zum finanzierbaren Projekt​

Batteriespeicher sind Marktassets: Ihre Wirtschaftlichkeit hängt unter anderem von Erlösentwicklung, Vermarktungsstrategie und regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Entscheidend für ein robustes Projekt sind deshalb ein frühzeitig gesicherter Netzanschluss, eine professionelle Multi-Market-Optimierung sowie eine passende Risikostruktur. Je nach Risikoprofil können beispielsweise Floor- oder Tolling-Modelle Teile der Merchant-Erlöse absichern und die Planbarkeit erhöhen.

Strukturierte Projektentwicklung aus einer Hand​

Ein erfolgreiches Batteriespeicherprojekt beginnt lange vor der Bestellung der Batterie. Auf Strategie und Business Case folgen Standort- und Netzanschlussprüfung, Genehmigung, Finanzierungs- und Vertragsstruktur sowie EPC-Vergabe und Bau. Nach Inbetriebnahme und Präqualifikation beginnt die kontinuierliche Vermarktung und Optimierung des Assets. FBS begleitet diesen Prozess von der ersten Standortbewertung bis zum operativen Speicherprojekt.

Ausblick: Mit Batteriespeichern Verteilnetzentgelte senken und Netzlastspitzen glätten.

Neben der technischen Netzentlastung bieten Batteriespeicher erhebliche wirtschaftliche Vorteile für Energieversorger und ein Stadtwerk. Durch die Reduktion von Last‑ und Bezugsspitzen sinken die Netzentgelte gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber spürbar und steigt die freie Netzanschlusskapazität vor Ort.

Verteilnetz-Peak-Shaving

BESS fängt Lastspitzen ab und sorgt für eine Reduzierung der Netzentgelte

Beispiel

Ohne Batteriespeicher

Mit Batteriespeicher (Peak Shaving)

Ersparnis der Netzentgelte

Batteriespeicher für Ihren Anwendungsfall – unverbindlich ins Gespräch kommen

Sie sind Stadtwerk, Energieversorger oder Netzbetreiber und suchen eine Netzinfrastruktur, die Sie entlastet? Batteriespeicher mit flexiblen Netzanschlussmodellen nach § 17 Abs. 2b EnWG bieten eine zukunftssichere Alternative zum klassischen Netzausbau.

Gerne analysieren wir gemeinsam Ihre Netz‑ und Versorgungssituation und zeigen auf, wie Batteriespeicher technisch und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können.

Nutzen Sie die Chance für einen unverbindlichen Austausch mit unserem Expertenteam.

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen

Frequently asked questions

Batteriespeicher für Stadtwerke
FAQ

Warum machen BESS für Stadtwerke Sinn?

Stadtwerke vereinen Netzbetrieb, Energieversorgung und Erzeugung. Batteriespeicher wirken hier als zentrales Infrastruktur-Asset, das Netzstabilisierung und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet.

Damit werden Batteriespeicher für Stadtwerke zu einer Renditestarken Beteiligung und einem strategischen Instrument, um steigenden regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen langfristig zu begegnen.

Neben Spot- und Regelenergiemärkten erschließen sich für Batteriespeicher weitere Systemdienstleistungen. Seit 2026 können technisch geeignete Batteriespeicherinsbesondere mit netzbildenden Stromrichtern – an der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve teilnehmen und damit zur kurzfristigen Stabilisierung der Netzfrequenz beitragen.

Auch Schwarzstartfähigkeit wird marktgestützt und regional durch die Übertragungsnetzbetreiber beschafft. Beide Anwendungen können zusätzliche Erlöspotenziale schaffen, setzen jedoch spezifische technische Anforderungen und geeignete Standorte voraus und sollten daher als ergänzende Erlösbausteine betrachtet werden.

Ja. FBS identifiziert geeignete Ausschreibungen und beteiligt sich an relevanten Vergabeverfahren für Batteriespeicherprojekte. Dabei begleiten wir den gesamten Prozess – von der Prüfung der Anforderungen und der technischen Auslegung über die Erstellung der notwendigen Unterlagen bis zur Einreichung und weiteren Projektumsetzung. So können ein Stadtwerk, Netzbetreiber und Energieversorger auch Ausschreibungsmodelle gezielt für den Aufbau von Batteriespeichern nutzen.

Ja. Wenn ein Netzbetreiber Batteriespeicher netzdienlich einsetzen möchte, ist der direkte Eigenbetrieb häufig nicht das rechtssichere Standardmodell. Stattdessen kann eine Energiespeicher-Dienstleistung nach § 11a EnWG ausgeschrieben und von einem Marktteilnehmer bereitgestellt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die technische und wirtschaftliche Notwendigkeit gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden kann. Für Stadtwerke und Netzbetreiber eröffnet sich damit die Möglichkeit, benötigte Flexibilität gezielt zu beschaffen, ohne den Speicher zwingend selbst betreiben zu müssen.

Der steigende Ausbau erneuerbarer Energien, wachsende Lastspitzen aus Industrie und Gewerbe sowie begrenzte Netzkapazitäten führen zunehmend zu lokalen Engpässen. Klassischer Netzausbau ist dabei häufig kostenintensiv, zeitaufwendig und regulatorisch komplex. Stattdessen gewinnen flexible, intelligente Lösungen an Bedeutung, die vorhandene Netze besser auslasten und Engpässe vermeiden, bevor sie entstehen.

Batteriespeicher ermöglichen Stadtwerken, Netzengpässe zu reduzieren, Netzentgelte zu senken und Flexibilität wirtschaftlich zu vermarkten, indem sie Netzbetrieb und Energieversorgung in einem integrierten System verbinden.

Durch netzdienliche Fahrweisen werden lokale Engpässe entlastet, während netzneutrale Speicheranteile zur Ertragsoptimierung genutzt werden können. Besonders integrierte Stadtwerke profitieren von dieser Doppelfunktion.

Batteriespeicher können Netzentgelte senken, indem sie Last‑ und Bezugsspitzen reduzieren und dadurch die maximale Leistungsinanspruchnahme gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber verringern.

Insbesondere durch gezieltes Peak‑Shaving lassen sich Netzentgelte spürbar reduzieren, ohne die Versorgungssicherheit zu beeinträchtigen.
Aktuell gibt es dafür noch keinen konkreten regulatorischen Rahmen.

Ein flexibler Netzanschluss nach § 17 Abs. 2b EnWG erlaubt den Anschluss von Batteriespeichern auch bei begrenzter Netzkapazität, indem Einspeise‑ oder Entnahmeleistungen temporär statisch oder dynamisch begrenzt werden.

Darüber hinaus kommen intelligente Fahrweisen und vertraglich geregelte Restriktionen zum Einsatz, die eine netzneutrale oder netzdienliche Betriebsweise ermöglichen. So lassen sich Batteriespeicher ohne kostenintensiven Netzausbau in bestehende Netze integrieren.

Batteriespeicher können gleichzeitig netzdienlich und wirtschaftlich genutzt werden, indem sie in netzdienliche und netzneutrale Speicherpartitionen aufgeteilt und intelligent gesteuert werden.

So lassen sich Netzanforderungen erfüllen und gleichzeitig Erlöse aus der Flexibilitätsvermarktung erzielen.

Gemeinsam analysieren wir Ihre Netzsituation und zeigen Ihnen auf wie Sie mit einem Batteriespeicher im Co-Ownership Modell mit FBS sowohl ihr Netzstabilisieren, als auch ihre Erträge optimieren können!